Vernehmlassungsantwort

VCS besteht auf schärferen Massnahmen zum Schutz vor Motorenlärm

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Bern

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort zu den vorgeschlagenen Massnahmen gegen übermässigen Motorenlärm geäussert. Deren Stossrichtung stimmt aus Sicht des VCS – jedoch müsste der Schutz vor Verkehrslärm schärfer ausfallen. Insbesondere ist der Einsatz von Lärmblitzern unabdingbar.

In seiner Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf begrüsst der VCS die Massnahmen, wie Martin Winder, Projektleiter Lärmimmissionen sagt: «Die Richtung der vorgeschlagenen Änderungen stimmt – allerdings reichen die Massnahmen nicht aus, um die Lärmbelastung wirksam zu reduzieren. Ein gutes Mittel wären etwa Lärmblitzer, welche unnötig und viel Lärm verursachende Fahrerinnen und Fahrer überführen könnten.»

Weitere zielführende Massnahmen sieht Winder in der Festlegung von Dezibel-Grenzwerten für Neufahrzeuge, welche in jeder Fahrsituation eingehalten werden müssen. Ferner sind Dezibel-Obergrenzen für die Nutzung von Warngeräusch-Generatoren (AVAS) für Elektroautos nötig.

Zusätzliche Massnahmen gegen Lärm-Tuning nötig

Das Verbot von lärmsteigernden Fahrzeugänderungen soll auch auf Auspuffanlagen ausgeweitet werden, die in den Geltungsbereich der bilateralen Verträge Schweiz-EU fallen. Sollte dies in ein technisches Handelshemmnis münden, müsste dieses aus Sicht des VCS aufgrund des notwendigen Schutzes der Bevölkerung vor unnötigem und gesundheitsschädigendem Lärm mit der EU geklärt werden.

Vernehmlassungsantwort des VCS Schweiz
 

Martin Winder, Projektleiter Verkehrspolitik, 031 328 58 63

Medienstelle VCS, 079 708 05 36, medien@verkehrsclub.ch

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